Kreisgruppe Mönchengladbach

Stadtentwicklung in Mönchengladbach macht Sorge

von Holger Hurtmann, NABU

Wo sich vor einiger Zeit noch Hasen in der Feldflur jagten, stehen nun Baukräne. Dort, wo man einst mit dem Hund durch Felder spazieren ging, stapft man heute durch ein Neubaugebiet. Der Trend zur Versiegelung ist in Mönchengladbach ungebrochen - bei sinkender Einwohnerzahl.

Lebensraum für Tiere und Pflanzen geht verloren

Flächen für Wohnen, Gewerbe und Mischnutzung bedeckten nach der Neugliederung Mönchengladbachs 1975 allein 36,4 km2 der Stadt. Im Jahr 2002 hatte diese Fläche um 28% auf 46,5 km2 zugenommen. Noch stärker ausgedehnt hat sich in diesem Zeitraum die Verkehrsfläche mit 53%. Die Stadtentwicklung verlief vor allem auf Kosten der landwirtschaft­lichen Fläche. Sie schrumpfte um 20,4 km2. Damit verloren gingen auch Biotope für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die in ihrem Bestand oh­nehin gefährdet sind. Typische Feldvögel, wie Rebhuhn oder Feldlerche, stehen mittlerweile entweder auf der „Roten Liste" oder sind auf dem bes­ten Wege, in die Kategorie der gefährdeten Arten aufgenommen zu wer­den. Die Gründe dafür liegen nicht allein in der Lebensraumzerstörung, sondern auch im mangelnden aktuellen ökologischen Wert von Äckern, Wiesen und Weiden. Durch Bebauung wird der Lebensraum der Arten allerdings endgültig vernichtet.



„Baugrundstücke in idea­ler Sonnenlage zur Be­bauung mit großzügigen Eigenheimen." Foto: Holger Hurtmann


Das Schild kündet von einem weite­ren Bauprojekt, diesmal in Mennrath. So wie hier mussten bzw. müssen vielerorts in der Stadt Natur und Landschaft weichen. Weitere Beispie­le ließen sich aktuell in Wetschewell, Bell, Venn, Wickrathberg oder auf der Kamphausener Höhe entdecken.

Eine neue Wohnsiedlung am Dorfrand bleibt selten allein. Die Infrastruk­tur wandelt sich durch die „Flucht aufs Land". Supermarktketten etwa re­agieren auf die Verlagerung von Kaufkraft, Discounter errichten neue Fili­alen und beanspruchen damit noch mehr Landschaft.

Gleichwohl werden Einrichtungen in den Stadtzentren weiter genutzt. Die Folge: Mehr Verkehr entsteht in den Außenbereichen und drängt in die Stadt hinein. Das höhere Verkehrsaufkommen und die zunehmende Zer­schneidung der Landschaft mit Straßen verschärfen das Problem. Für viele Tierarten haben Straßen eine regelrechte Barrierewirkung, so dass ihr verfügbarer Lebensraum stets kleiner wird. Selbst für Vögel, die Stra­ßen überfliegen können, birgt der Ausbau von Verkehrsflächen Gefahren. Schleiereulen etwa jagen häufig an Straßenrändern, die wegen ihrer rei­chen Krautschicht Beutetiere versprechen. Beim niedrigen Suchflug über der Fahrbahn kollidieren viele tödlich mit Autos. Der Straßenverkehr dürf­te heute zu den größten bestandsreduzierenden Faktoren gehören. In den benachbarten Niederlanden fielen vor 1963 weniger als 5% der Schleiereulen dem Straßenverkehr zum Opfer. In den 90er Jahren waren es über 50%. Man muss fragen, wie lange Populationen solche Einbußen überstehen können, zumal wenn andere Faktoren den Bestand negativ beeinflussen. Wie etwa wäre es um die 5 bis 10 Paare in Mönchenglad­bach bestellt, wenn zusätzlich ein schneereicher Winter und ein „schlech­tes Mäusejahr" Verluste fordern?



Viele Tierarten haben mit der zunehmenden Zer schneidung der Natur mit Straßen zu kämpfen. Sind Fahrbahnen für viele kleinere Tiere wie Frö­sche ein nahezu unüber­windbares Hindernis, so werden Vögel beim Über­fliegen von Autos oder Lkw erfasst. Hier hat es einen Singvogel erwischt, eine Mönchsgrasmücke. Foto: H. Hurtmann


Siedlungsfläche wächst täglich um mehr als 1750 m2

Vor dem Hintergrund der enormen Ausdehnung überrascht es nicht, dass wir heute an einer denkwürdigen Marke angekommen sind. Jeder zweite Quadratmeter Mönchengladbachs wird mittlerweile durch Wohnbebau­ung, Betriebsflächen, Straßen, Sportanlagen oder ähnliches eingenom­men. Die letzten Jahre geben wenig Grund zur Hoffnung auf eine Trend­wende. Obwohl seit 1992 die Einwohnerzahl insgesamt leicht rückläufig ist, nimmt die Siedlungsfläche ungehindert zu (Abb. 3). Der Zuwachs be­läuft sich seit 1992 auf täglich rund 1750 m2. Mit anderem Vorzeichen: Mit jedem Tag gehen in unserer Stadt eben jene 1750 m2 an unbesiedelter Fläche (Wälder, Felder, Gewässer) verloren - für Pflanzen und Tiere aber auch als Erholungsfläche für den Menschen.



Veränderung von Einwohnerzahl und Siedlungsfläche gegenüber 1992


In Politik und Verwaltung fehlt Problembewusstsein

Mit welcher offensichtlichen Sorglosigkeit neue Bebauungspläne aufge­stellt werden ist angesichts der Problematik verwunderlich. Immerhin gä­ben die Bodenschutzbestimmungen im Baugesetzbuch, im Bundesnatur­schutzgesetz, im Raumordnungsgesetz und in den Leitlinien der Landes­planung Instrumente an die Hand, um das Umweltmedium Boden besser zu schützen. Nicht so in Mönchengladbach, wie zwei Beispiele zeigen:

,In Hardt, südlich der Alexander-Scharff-Straße, arbeitet seit mehreren Jahrzehnten ein Holz- und Furnierbetrieb auf einer Fläche, die im Flä­chennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche festgeschrieben ist. Nun soll der Betrieb in ein Gewerbegebiet umsiedeln, so dass die Fläche frei wür­de. Im Bundesnaturschutzgesetz findet sich der vielversprechende Satz, dass „nicht mehr benötigte versiegelte Flächen zu renaturieren sind" (§ 2 1, 9 BNatSchG). Anstatt die Möglichkeit zu nutzen und den Ortsrand öko­logisch aufzuwerten, stellt die Stadt einen Bebauungsplan auf, der die Nutzung als Wohnbaufläche vorsieht. Beim zweiten Blick in den B-Plan 619/11 wird es noch grotesker. Nicht etwa allein die frei werdende Fläche soll bebaut werden, man greift zudem noch in den Geltungsbereich des Landschaftsplans ein und bebaut eine angrenzende, bislang unversiegel­te Fläche gleich mit. Auch bei der beabsichtigten Nutzung scheinen die Planer den § 1 a 1 des BauGB schlicht vergessen zu haben. Hier wird ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden festgeschrie­ben, der die Versiegelung auf das notwendige Maß begrenzt. Dass die geplanten Einzel- oder Doppelhäuser nur schwer damit in Einklang zu bringen sind, liegt auf der Hand - zumal die nach der Baunutzungsver­ordnung zulässige Höhe nicht einmal zur Hälfte ausgeschöpft wird.

Die Westdeutsche Zeitung wusste im letzten Jahr von einem umstrittenen Bauvorhaben zu berichten (WZ vom 15.05.2003). Die Bau- und Pla­nungsgesellschaft Wechselberger beabsichtigte als Projektbetreiber, am Hainbuchenweg bei Großheide Häuser zu bauen. Das Delikate an der Sache: Der Bereich gehört zum Landschaftsschutzgebiet,(LSG). Wir er­innern uns, dass mit einem LSG u.a. „die Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder die besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft" ge­schützt werden soll (§ 26 1, 2 BNatSchG). Der Landschaftsplan der Stadt hebt die dortigen Grünlandflächen und ausgedehnten Waldränder hervor und unterstreicht die Rolle für die Naherholung. Deshalb sind alle Hand­lungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Offensichtlich bedeutete den verantwortlichen Stadtplanern die Werte für die Natur und die Bevölkerung ebenso wenig, wie dem Investor. Sonst hätten CDU/FDP das Millio­nen-Projekt im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss nicht durch­geboxt. Immerhin hatte die Opposition aus SPD, FWG und Bündnis90/Die Grünen erkannt, dass „völlig ohne Not" in den Landschaftsschutz eingegriffen wird.

Mehr als eine Randnotiz ist in diesem Zusammenhang auch die Äuße­rung des Planungsdezernenten Helmut Hormes wert. Laut WZ verteidigte er das Projekt mit der Aussicht darauf, dass der Übergang von den neuen Häusern zur freien Landschaft hochwertig begrünt werde: „Da kommen nicht irgendwelche Bäume hin." Wie man diese Einschätzung noch wohl­wollend interpretieren soll, ist schleierhaft. Warum schreibt der Gesetzge­ber den verantwortungsvollen Umgang mit Grund und Boden vor, erarbei­tet besondere Schutzbestimmungen für wertvolle Gebiete, unterstreicht die Bedeutung der freien Landschaft für die Erholung der breiten Bevölke­rung? Damit man sich mit ein paar gepflanzten Bäumchen über all diese Bestimmungen zum Flächenschutz hinwegsetzt?

Freiflächen sind mehr als ungenutztes Bauland

Zumindest in Teilen der Mönchengladbacher Politik und Verwaltung ist noch nicht ausreichend realisiert worden, dass uns Boden nicht unbe­grenzt zur Verfügung steht. Auch dass Freiflächen mehr sind als Verfü­gungsmasse für ökonomische Projekte, scheint noch nicht angemessen bekannt zu sein. Wenn wir unsere Stadt nicht zupflastern wollen, ist ein rasches und gründliches Umdenken dringend erforderlich.


Das BUND-Positionspapier zum Thema Freiraumschutz können Sie hier herunterladen:

Download     Positionspapier Freiraumschutz

Positionen
Nord-/Südpark
Stadtplanung
Gesundheit
Politik
Verkehr
Energie
§58-Stellungnahmen
Pressemitteilungen
Newsletterabo
   Impressum zum Seitenanfang