BUND und NABU begrüßen Schutz der Kiesgrube Beltinghoven
"Da hat die Untere Landschaftsbehörde wirklich Nägel mit Köpfen gemacht“, sind sich die beiden Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) einig.
Die Entscheidung, die Kiesgrube Beltinghoven mit einer Anordnung als Naturschutzgebiet einstweilig sicher zu stellen, ist ein wichtiger Schritt, das wertvolle Biotop zu erhalten. Bisher sah sich die Tier- und Pflanzenwelt in der Alt-Abgrabung einer unkontrollierbaren Freizeitnutzung ausgesetzt. Badegäste, Bootsfahrer und Camper strömten in das Gelände und sorgten so für massive Beeinträchtigungen, nicht nur für die Natur.
In jüngster Zeit beschwerten sich zunehmend auch Erholungssuchende, dass die Kiesgrube immer mehr zur Müllkippe und zum Rummelplatz verkomme. „Mit den verschärften Schutzbestimmungen gibt es nun eine bessere Handhabe, die illegale Freizeitnutzung einzugrenzen“, stellt Holger Hurtmann, stellvertretender Vorsitzender des NABU, zufrieden fest.
Und das war auch dringend erforderlich. Die Naturschützer hatten vor einigen Jahren durch Untersuchungen herausgefunden, wie wichtig die Kiesgrube für Libellen, Heuschrecken und Vögel ist. „Wir haben hier in einem Jahr 93 Vogelarten registriert, darunter viele, die in ihrem Bestand gefährdet sind“, so Holger Hurtmann. Im krassen Gegensatz dazu stand, dass Schwimmer und freilaufende Hunde stets für Unruhe sorgten und beispielsweise die Nester von Bodenbrütern gefährdeten. Jetzt wird dieses Verhalten als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Der Bußgeldkatalog sieht etwa für das Baden und Befahren der Gewässer ein Bußgeld von bis zu 400 € vor. Eine andere Lösung, als über das Portemonnaie für den notwendigen Schutz zu sorgen, hat sich in der Vergangenheit als wenig erfolgreich herausgestellt. Appelle, zu Gunsten seltener Tiere und Pflanzen und einer ruhigen, rücksichtsvollen Erholung freiwillig auf die städtischen Freibäder auszuweichen, brachten ebenso wenig wie der Versuch, die sensiblen Bereiche durch Zäune zu schützen.