Kreisgruppe MönchengladbachAufhebung der LSG-Verordnung Fife Barrakszur Aufstellung des B-Plans Nr. 506/IDie Inanspruchnahme von Freiflächen für Bebauung ist aus finanziellen Gründen verständlich, darf jedoch auch für finanziell angeschlagene Kommunen nicht alleinige Maxime für die Stadtplanung sein. Gerade in letzter Zeit wurden in Mönchengladbach zahlreiche große Freiflächen zur Bebauung freigegeben. Das gemeinsame Gewerbegebiet Mönchengladbach/Jüchen und der sogenannte Nordpark sind hiervon die größten. Sowohl unter städtebaulichen Gesichtspunkten als auch bei der Güterabwägung im Rahmen der Eingriffsregelung ist die Frage nach dem weiteren Bedarf an Wohnbauflächen entscheidend. Angesichts der jüngsten Prognosen der Landesentwicklungsgesellschaft ("Wohnungsneubau - tote Hose. Alle Zahlen weisen nach unten..." - Rheinische Post, 12.7.01) darf ein solcher Bedarf auch für Mönchengladbach inzwischen bezweifelt werden. Mehr:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Impressum | zum Seitenanfang | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||