Kreisgruppe Mönchengladbach

17. Änderung des GEP Düsseldorf

Auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen lehnen die anerkannten Naturschutzverbände die 17. Änderung des GEP-Düsseldorf, Darstellungen zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach, wegen des fehlenden Bedarfes und der außerordentlich hohen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ab.

Begründung:


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