Kreisgruppe MönchengladbachStellungnahmen nach § 58 BundesnaturschutzgesetzNach § 58 Bundesnaturschutzgesetz ist dem BUND als einem in Nordrhein Westfalen gesetzlich anerkannten Natur- und Umweltschutzverband Gelegenheit zur Äußerung sowie zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben, und zwar
Die Koordination für die in Frage kommenden Verfahren übernimmt das Landesbüro der Naturschutzberbände NRW in Oberhausen. Es leitet die Verfahrensakten an die zuständigen Kreis- und Ortsgruppen vor Ort weiter. Daneben können die zuständigen Mitglieder des BUND nach europäischem Recht jederzeit und unentgeldlich Einsicht in kommunale Gutachten, Planungen und Vorhaben nehmen, die ihre satzungsgemäßen Aufgaben berühren. Außerdem sieht die Novellierung des Landschaftsgesetzes in NW die Verbandsklage vor, d.h. Umweltverbände können nun auch ohne persönlich von Maßnahmen betroffen zu sein, bei Verstößen gegen Umweltvorschriften vor Gericht klagen bzw. eine Prüfung veranlassen. Die letzten von uns in Mönchengladbach bearbeiteten Verfahren sind im Folgenden aufgelistet. Ansprechpartner hierfür ist H. Rütten, Tel. 02161 - 400606 oder E-Mail. |
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