Kreisgruppe MönchengladbachKiesgruppe "An den Fichten", OdenkirchenAus der ehemaligen Abgrabung Flock hat sich in Jahrzehnten eine Naturoase mit bewaldeten Hängen, einem in zahlreiche Buchten verzweigten Weiher, Gebüschsäumen und seltenen Tierarten entwickelt, die die sogenannte Bundesartenschutzverordnung unter strengen Schutz stellt.
Nun will die Stadt das gesamte Gelände verfüllen lassen, etwas, das sie in ihrem Landschaftsplan selbst verboten hat. Dort ist der wertvolle (südliche) Bereich des Grubengeländes als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen, der sich selbst überlasen bleiben und keinesfalls verfüllt werden soll. Wissen muss man dabei, dass nicht nur die Auskiesung, sondern auch die Wiederverfüllung mit Bodenaushub und Bauschutt ordentlich Geld bringt.
Die Argumente, die die Stadt als Naturschutzbehörde nun ins Feld führt, hält der BUND für an den Haaren herbeigezogen: Der „störenden Verkraterung der Landschaft“ solle entgegengewirkt werden. Die Hänge seien gefährlich und müssten gesichert werden. Außerdem sei das betroffene Gewässer künstlich und ohnehin nicht zu erhalten.
Mit diesen unzutreffenden Behauptungen und bunten Plänen, wie es nach Verfüllung einmal aussehen könnte, hat die Untere Landschaftsbehörde jedenfalls den Landschaftsbeirat, der der Verfüllung zustimmen musste, dazu gebracht, ihren Plänen zuzustimmen. Den BUND hat sie damit nicht überzeugt. Wer die Situation vor Ort kennt, weiß, wie absurd diese Argumente sind. Der BUND hat Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung eingelegt und bittet dort um rechtliche Prüfung. Wer den Artenschutz und die biologische Vielfalt ernst nimmt, darf nicht nur mit dem Finger auf andere zeigen. Artenschutz findet nicht nur in den Regenwäldern statt. |
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